Nachrichten von La Junta de Andalucía (der Regionalregierung in Sevilla)
Andalusien bietet allen nicht ansässigen internationalen Reisenden eine kostenlose COVID-19-Reiseversicherung für Aufenthalte in allen regulierten Einrichtungen in der Region im Jahr 2021.
Arten des Versicherungsschutzes, abgedeckte Umstände im Falle einer Infektion mit COVID-19
Der Versicherer deckt Folgendes ab (**):
Medizinische und chirurgische Kosten und Gebühren, mit bestimmten Grenzen
Pharmazeutische Kosten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von COVID
Kosten für Krankenhausaufenthalte
Abgedeckte Personen: Patient und Begleiter. „Patient“ bezieht sich auf die Person, bei der COVID-19 diagnostiziert wurde. Unter „Begleitperson“ versteht man den Ehegatten oder Lebenspartner des Versicherten sowie die Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) beider Mitglieder des Paares. „Quarantäne“ bezieht sich auf die zeitweilige Isolierung von Menschen, um das Risiko einer Ausbreitung einer Krankheit zu vermeiden oder zu begrenzen.
MEDIZINISCHE KOSTEN FÜR TRANSPORT UND REPATRIIERUNG
Der Versicherer übernimmt die folgenden Kosten:
Ambulanzkosten oder Transport des Patienten vom Ort der Erstdiagnose zu dem vom behandelnden Arzt verordneten Krankenhaus.
Kosten für die Rückreise vom Krankenhaus, in dem der Patient behandelt wurde, an den Urlaubsort.
Repatriierung per Ambulanzflug, wenn der Notfall oder die Schwere des Falls dies rechtfertigt (nur Europa und Mittelmeeranrainerstaaten). Für Fluggäste aus anderen Ländern wird ein medizinischer Linienflug eingesetzt.
TRANSPORT UND REPATRIIERUNG
Wenn ein Patient mit Covid-19 transportiert oder zurückgeführt werden muss, werden seine versicherten Begleiter auch durch diese Versicherung abgedeckt. Dementsprechend wird der Versicherer die Kosten seines Transports oder seiner Rückführung entweder zu seinem gewohnheitsmäßigen Wohnsitz oder zu dem Ort decken, an dem der repatriierte Patient ins Krankenhaus eingeliefert wird. Die Rechte der Rückgabetickets der Versicherten werden vom Versicherer ausgeübt.
Wenn die Versicherten minderjährig oder behindert sind und keine Vertrauensperson haben, wird eine verantwortliche Person sie zum Wohnort des Patienten oder zum Krankenhausaufenthalt begleiten.
TRANSPORT UND REPATRIERUNG IM FALLE DES TODES DURCH COVID-19:
Die Versicherung deckt die notwendigen Vorkehrungen am Todesort des Kunden ab.
Die Kosten für den Transport der Begleitpersonen zum Bestattungsort werden übernommen, die Rechte auf die Rückfahrkarte werden vom Versicherer ausgeübt.
Wenn die Versicherten minderjährig oder behindert sind und keine Vertrauensperson haben, wird eine verantwortliche Person sie zum Wohnort des Patienten oder zum Krankenhausaufenthalt begleiten.
KOSTEN FÜR DEN VERLÄNGERTEN HOTELAUFENTHALT DES VERSICHERTEN UND DER MITLEITUNG (INKL. QUARANTÄNE):
Der Aufenthalt des Versicherten in einem Hotel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ärztlichen Quarantäneverordnung ist versichert.
* Versicherungsschutz ohne Altersbeschränkung, ausgenommen Umstände, die dem Versicherten vor Reiseantritt bekannt waren
** Der Abschluss einer Versicherung ist nicht erforderlich. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, sind Sie automatisch versichert.
Bitte besuchen Sie die offizielle Website der Regionalregierung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie diesem Link folgen
https://www.andalucia.org/en/travel-assistance-insurance