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Zu beachtende Punkte
Marbella Viewings bietet 20 Jahre Erfahrung im Verkauf von Immobilien an der Costa del Sol. Wir kümmern uns, wir sind zuverlässig und bieten einen persönlichen Service, zusammen mit einer effizienten Marketing-Plattform, die auf internationale Kunden ausgerichtet ist.
5 wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten
- Stellen Sie die Preisvorstellung von Anfang an richtig ein.
- Stellen Sie sicher, dass die Immobilie immer vorzeigbar ist.
- Sichern Sie Ihrem Makler den einfachen Zugang zu Ihrem Eigentum, indem Sie Kopien der Schlüssel oder der Fernbedienung übergeben – oder stellen Sie sicher, dass Sie oder Ihr Schlüsselhalter verfügbar und erreichbar sind. Wir können Ihre Immobilie nicht verkaufen, wenn wir nicht reinkommen.
- Konzentrieren Sie sich auf 1 oder maximal 2 erfahrene Makler. Wir fördern Ihre Immobilie stärker, wenn wir wissen, dass wir eine faire Chance haben, sie zu verkaufen.
- Hören Sie sich vernünftige Angebote an, auch wenn der endgültige Verkaufspreis niedriger sein könnte als zunächst angenommen.
Zusammenarbeit mit Agenturen und Kampagnen in den sozialen Medien
Wir sind aktive Mitglieder der führenden professionellen Netzwerke an der Costa del Sol, d.h. Infocasa und Resales-Online. Ein starkes professionelles Netzwerk ist sehr wichtig, und wir arbeiten bei unseren Angeboten mit unseren Kollegen aus der Branche zusammen. Außerdem nutzen wir eine Reihe der wichtigsten internationalen Immobilienportale, um unsere Angebote zu bewerben. Schließlich sind unsere Social-Media-Kampagnen ein wesentlicher Bestandteil unserer Marketingstrategie.
Exklusive Inserate
Bei exklusiven Inseraten legen wir gemeinsam mit Ihnen eine Vermarktungsstrategie fest, um Ihre Immobilie optimal zu vermarkten. Ein Exklusivvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 6 Monaten, der Zeitraum kann jedoch individuell besprochen werden. Während der exklusiven Listung kann der Vertrag nicht gekündigt werden.
Zu Verkaufen Schild
Unser „Zu verkaufen“-Zeichen ist immer noch die effektivste Möglichkeit, Käufer für Ihre Immobilie zu gewinnen.
Juristischer Beistand
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist ein relativ unkomplizierter Prozess, aber wie beim Kauf einer Immobilie empfehlen wir unseren Verkäufern, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der Sie bei der endgültigen Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilie unterstützt und berät.
Steuerberater
Ist die Immobilie, die Sie verkaufen, Ihr persönliches Eigentum oder das Ihres Unternehmens? Bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, müssen Sie möglicherweise steuerliche Aspekte berücksichtigen.
Obligatorische Notierungsunterlagen
Wir folgen dem offiziellen 218-Dekret für die Auflistung von Immobilien in Andalusien. Bei der Listung benötigen wir die folgenden Dokumente, um den Listungsvertrag zu erfüllen;
- Quittung für gezahlte Gemeindesteuern vom Rathaus (I.B.I.)
- Quittung für bezahlte Müllsammlung (Basura)
- Kopie der N.I.E.-Nummer, Reisepass
- Kopie von Nota Simple
- Gemeinschaftsgebühren
Ab dem 1. Juni 2013 ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Ohne das Zertifikat können Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht abschließen. Gerne verweisen wir Sie an kooperierende Architekten. Der Preis für das Zertifikat beträgt 1 €/m2 + MwSt. (immer mindestens 100 € + MwSt.). Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Nicht obligatorisch, aber die häufigste Frage von Käufern, sind die monatlichen Gemeinschaftsgebühren. Eine Kopie der zuletzt gezahlten Gemeinschaftsgebühren ist sehr nützlich.
Verkaufskosten
- Die Agenturprovision beträgt 5 % des Verkaufspreises + 21 % MwSt.
- Die Anwaltskosten betragen 1 % des Verkaufspreises + 21 % MwSt. Ein Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung für eventuelle Fehler bei der Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilie abzuschließen.
- Plusvalía: Die Plusvalía ist eine Gemeindesteuer auf den Verkauf einer Immobilie, die auf dem Wertzuwachs des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht, basiert. Die Grundlage für diese Steuer ist der "valor catastral", der in der I.B.I.-Bescheinigung angegeben ist. Der zu zahlende Betrag hängt von den Jahren des Besitzes + den von den Steuerbehörden festgelegten Flächentarifen ab. Der endgültige Verkaufspreis hat keinen Einfluss auf die Plusvalía-Steuer.
- Obligatorischer Einbehalt für Nicht-Residenten: Wenn der Verkäufer ein Nicht-Resident ist, ist der Käufer verpflichtet, 3 % des Kaufpreises einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass in Spanien genügend Geldmittel für eine eventuell unbezahlte Steuerrechnung vorhanden sind (viele Nicht-Residenten vergessen, ihre jährliche Einkommensteuer für Nicht-Residenten zu zahlen). Der Anwalt des Verkäufers kann nach Abschluss des Kaufs die Rückerstattung des Betrags beantragen, sofern der Verkauf ohne Gewinn erfolgt ist und alle Steuern gezahlt wurden.
- Kapitalertragssteuer: Der Verkäufer ist für die Zahlung der Kapitalertragssteuer verantwortlich (obwohl der Betrag normalerweise vom Käufer bei Abschluss einbehalten wird). Diese Steuer wird fällig, wenn die Gewinne aus dem Verkauf höher sind als der 3%ige Selbstbehalt für Nichtansässige. Der Steuersatz auf die Differenz beträgt 21 %. Alle mit dem Kauf und Verkauf der Immobilie verbundenen Übertragungskosten können abgezogen werden, d.h. Grunderwerbssteuer, Rechnungen von Maklern, Architekten, Bauunternehmern, Anwälten, Grundbuchamt und Notar, sofern sie von Originalrechnungen begleitet werden.
- Von der Kapitalertragssteuer befreit: Verkäufer, die 65 Jahre oder älter sind, sind von der Kapitalertragssteuer befreit, sofern sie in Spanien steuerlich ansässig sind und die Immobilie seit mehr als 3 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnen. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Verkäufer unter 65 Jahren, sofern sie in Spanien steuerlich ansässig sind und die Immobilie seit mehr als 3 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt haben und die Gewinne innerhalb von maximal 2 Jahren nach Fertigstellung in einen anderen Hauptwohnsitz reinvestiert werden.
Die Gebühren für die Stornierung von Hypotheken schwanken normalerweise zwischen 0,5 und 1% auf den ausstehenden Betrag.
Bitte beachten Sie! Sie können den Verkauf Ihrer Immobilie erst dann abschließen, wenn Sie alle ausstehenden Schulden und unbezahlten Rechnungen im Zusammenhang mit der Immobilie, die Sie verkaufen, beglichen haben. Dazu gehört auch die Begleichung unbezahlter Einkommenssteuer für Nichtansässige, unbezahlter Gemeindegebühren, unbezahlter Gemeindesteuern usw.